Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hängegleiter-Passagierflüge (faederliecht.net)

Anmeldung und Zahlungsbedingungen

Die Passagierin oder der Passagier (im Folgenden die mitfliegende Person) bestätigt, die vorliegenden AGB gelesen und verstanden zu haben. Durch die Anmeldung, Reservation oder Gutscheinbestellung werden die AGB als Bestandteil des Vertrages akzeptiert.
Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Buchung zustande. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Der Flugpreis ist in jedem Fall zum Voraus in bar, online oder per Kreditkarte zu bezahlen. Spätestens ist der Flugpreis beim Treffen mit der Pilotin oder dem Piloten in bar zu bezahlen.
Minderjährige Passagiere benötigen das Einverständnis eines Elternteils. Ist eine solche bei der Durchführung des Fluges nicht vor Ort, so muss vorgängig dem der Pilotin oder dem Piloten eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.

Flug- und Teilnahmebedingungen

Der Pilot oder die Pilotin ist Kommandant*in des Biplace-Hängegleiters und mit mitfliegende Person verpflichtet sich, den Weisungen zu folgen. Befolgt ein*e Teilnehmer*in die Weisungen nicht, entfällt jegliche Haftung.
Die mitfliegende Person bestätigt, nicht unter gesundheitlichen Problemen (psychischer und physischer Natur) zu leiden, welche auf die sichere Durchführung eines Passagierflugs mit einem Hängegleiter Auswirkungen haben könnten.
Über das Mitführen von Mobiltelefonen und Kameras entscheidet der*die Pilot*in.

Risiken und Versicherungen
Die mitfliegende Person bestätigt, dass sie gegen die Folgen eines Unfalls (auch bei einem Hängegleiterflug) versichert ist. Über die Pilotin oder den Piloten besteht keine Unfallversicherung.
Die mitfliegende Person ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Hängegleiterflug mit Risiken verbunden ist. Der*die Pilot*in hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5 Mio.CHF abgeschlossen. Die Haftung des Piloten oder der Pilotin für Körper- und Sachschäden, welche der mitfliegenden Person während eines Hängegleiterfluges entstanden sind, wird auf maximal diesen Betrag beschränkt.

Termine, Flugdauer und Annulationsbedingungen

Termine für die Durchführung von Passagierflügen werden vorgängig (auch kurzfristig) vereinbart. Änderungen des Durchführungstermins können aufgrund des Wetters oder aus organisatorischen Gründen notwendig werden. Die Pilotin oder der Pilot entscheidet endgültig, ob die Durchführung eines Passagierfluges möglich ist oder nicht.
Die Dauer des Fluges hängt unter anderem von den Wetterverhältnissen ab. Wird die Flugzeit eines Angebots nicht erreicht, erhält die mitfliegende Person die Preisdifferenz zu einem Einsteigerflug als Gutschein zurückerstattet.
Wird der Gleitschirmflug vor dem Erreichen der Mindestflugdauer durch die mitfliegende Person abgebrochen, gilt der Flug als geflogen und es wird keine Rückerstattung fällig.
Annulliert die mitfliegende Person den Flug, obwohl ein solcher möglich wäre, so gelten folgende Regeln für die Rückforderung des Flugpreises:
a) Bei einer Annullation mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird der volle Flugpreis zurückerstattet.
b) Bei einer Annullation am Vortag des vereinbarten Termins nach 17:00 Uhr werden 50% des Flugpreises zurückerstattet.
c) Bei einer Annullation am Tag der geplanten Durchführung wird der bezahlte Flugpreis nicht zurückerstattet.
Zur Absicherung bei Krankheit, Unfall usw wird der Abschluss einer Reiserücktritts-/Annullierungskosten-Versicherung empfohlen. Der Abschluss dieser Versicherung liegt in der Verantwortung der Kundin oder des Kunden.
Der Pilot oder die Pilotin kann die Aktivität abbrechen, wenn Teilnehmenende durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. Der bezahlte Flugpreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

Gerichtsstand

Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich der Pilot oder die Pilotin nicht auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen.
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag über den Passagierflug sind die ordentlichen Gerichte in Glarus zuständig. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

Rechtliche Informationen zur Website

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Ziegelbrücke, 10. August 2026